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Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2025
Nicht beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und diese selbst erstellen, müssen die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2025 bis spätestens 31.07.2026 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen. Lassen sie sich hingegen steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist auf den 01.03.2027.
mehrNeue Regelungen für Elektrogeräterecycling ab Januar 2026
Ab dem 01.01.2026 gelten neue Regeln für die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte.
mehrFlughafen als erste Tätigkeitsstätte einer angestellten Flugbegleiterin? - Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied in einem nicht rechtskräftigen Urteil, dass sich die erste Tätigkeitsstätte einer Flugbegleiterin an dem Flughafen, der ihr als Heimatbasis zugewiesen wurde, befindet. Damit können die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden. Revision wurde bereits eingelegt.
mehrUnzulässige Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern rechtfertigt Kündigung eines Geschäftsführers - Kein Anspruch auf weitere Tantiemen
Wenn ein Geschäftsführer Betriebsratsmitglieder unzulässig begünstigt, kann ihm fristlos gekündigt werden. Damit stehen ihm auch keine weiteren Tantiemen zu.
mehrSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurde am 26.11.2025 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 278) verkündet. Somit gelten ab 01.01.2026 neue Werte.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.